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An unserer Schule werden kontinuierlich etwa 220 Schülerinnen und Schüler für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers ausgebildet. In jeder Phase der Ausbildung wird die Unterrichtszeit durch spezifische, mehrwöchige Praktika unterbrochen, im letzten, fünften Jahr befinden sich die Schüler/innen im Berufspraktikum, d.h. in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit ca. einmal monatlich Blockunterricht in der Schule. Die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin beinhaltet, zwei Schulformen zu durchlaufen: die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz und die Fachschule Sozialwesen, Bildungsgang Sozialpädagogik, mit drei Jahren (incl. Berufspraktikum). Beide Schulformen können an der Hildegard-von-Bingen-Schule absolviert werden.
Man benötigt im Allgemeinen den Realschulabschluss bzw. „Mittlere Reife“, eine Aufnahme mit Hauptschulabschluss ist nicht möglich. Interessenten, die bereits eine nachweisbare andere Berufsausbildung abgeschlossen haben und dies durch Zeugnisse belegen, können direkt in die Fachschule für Sozialpädagogik, also in das dritte Ausbildungsjahr quer einsteigen. Abiturienten und Absolventen mit Fachhochschulreife müssen ein viermonatiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachweisen, um direkt in die Fachschule aufgenommen werden zu können.
Nein, grundsätzlich nicht. Jedoch spielt auch die Qualität des Abschlusszeugnisses eine gewisse Rolle bei der Vorauswahl der Kandidaten. Genau so entscheidend ist aber auch ein Bewerbungsgespräch für die Aufnahme an der Hildegard-von-Bingen-Schule.
Man kann sich jederzeit bewerben. Das Vorauswahlverfahren für das jeweils kommende Schuljahr wird Ende Januar abgeschlossen. Um daran teilnehmen zu können, muss die Bewerbung bis spätestens 31. Januar eingegangen sein.Die Bewerbungszeit setzt oft bereits schon nach den Sommerferien, immer aber nach den Herbstferien für das darauf folgende Schuljahr ein.
Unsere Schule hat in jedem Schuljahr etwa 50 Schulplätze neu zu vergeben. In der Regel liegt die Bewerberzahl um ein Mehrfaches höher. Aus diesem Grunde kann nicht jede(r) Bewerber/in zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sondern es muss eine Vorauswahl auf Basis der Bewerbungsunterlagen erfolgen. Wir laden aber etwa 150 Bewerber/innen insgesamt für beide Schulformen zum Vorstellungsgespräch ein.
Nein, aber man muss im Regelfall einer christlichen Konfession angehören. An unserer Schule wird Religionsunterricht nur in katholischer und evangelischer Religionslehre bzw. Religionspädagogik erteilt. Schüler anderer Konfessionen können nicht in ihrer Konfession unterrichtet werden, dürfen aber dem christlichen Unterricht auch nicht fern bleiben, sondern sind verpflichtet, an einer der beiden Unterrichtsvarianten teilzunehmen.
Nein, die Hildegard-von-Bingen-Schule in der Trägerschaft des Bistums Trier ist genauso schulgeldfrei wie staatliche Schulen.
Grundsätzlich findet der Unterricht montags bis freitags zwischen 8.00 und 15.00 Uhr statt. Das muss aber nicht bedeuten, dass er jeden Tag bis 15.00 Uhr dauert.
Die Ferienzeiten sind mit denen der staatlichen Schulen identisch.
Sehr gut sogar. Gehzeit ca. 10 Minuten.
Nein, praktisch keine. In der Friedrichstraße besteht »Parkraumbewirtschaftung«, d.h. es stehen in begrenztem Umfang kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung, die aber auf Grund der Stadtnähe sehr begehrt und zusätzlich wegen des Anwohnerparkens sehr knapp sind.
Alles über die Ausbildungsgänge Sozialassistenz und ErzieherIn erfahren Sie im November und im Januar im Rahmen von abendlichen Informationsveranstaltungen in der Hildegard-von-Bingen-Schule.
Sie sind herzlich eingeladen!
Die jeweiligen Termine erfahren Sie hier auf unserer Homepage.